Anmeldung zum Arbeitsdienst

Die Anmeldung zum Arbeitsdienst wird in Zukunft wie folgt geregelt:
Die AD-Pflichtigen Mitglieder die keine Arbeitsdienstauslöse zahlen möchten und den Arbeitsdienst abarbeiten wollen, melden sich schriftlich bis zum 31.Januar bei der AD-Leitung an.
Die Mitteilung kann per E-Mail, auf dem postalischen Weg oder mit einer Erklärung, die in den WVH Briefkasten am Bootshaus geworfen wird, erfolgen.

AD-Pflichtigen Mitgliedern die sich nicht angemeldet haben, wird zeitnah die Ablösesumme in Rechnung gestellt.