Hier findet Ihr Antworten zu häufig gestellten Fragen. Sollte Eure Frage hier noch nicht gelistet sein oder die Antwort unbefriedigend, wendet Euch bitte an den Webmaster. Die Frage wird dann, dem Thema entsprechend, an die zuständige Abteilung weiter geleitet.
Arbeitsdienst
- Wer ist AD-Pflichtig ?
Alle aktiven und jugendlichen Mitglieder mit Wasser- oder Land- oder Winterlagerplatz, sowie die Benutzer eines Vereinsbootes. - Wie lange gilt die AD-Pflicht ?
Bis zum vollendeten 60. Lebensjahr. Vorausgesetzt es sind 15 Jahre AD abgeleistet. Beispiel: Ein AD-pflichtiges Mitglied tritt im Alter von 55 Jahren in den Verein ein, dann muss dieses Mitglied noch 15 Jahre AD leisten oder eine entsprechende Ablösesumme zahlen. - Anmeldung zum Arbeitsdienst? Die Anmeldung zum Arbeitsdienst wird wie folgt geregelt:
Die AD-Pflichtigen Mitglieder die keine Arbeitsdienstauslöse zahlen möchten und den Arbeitsdienst abarbeiten wollen, melden sich schriftlich bis Ende Januar (Termin steht im WVH-Kalender) bei der AD-Leitung an.
Die Mitteilung kann per E-Mail, auf dem postalischen Weg oder mit einer Erklärung, die in den WVH Briefkasten am Bootshaus geworfen wird, erfolgen.
AD-Pflichtigen Mitgliedern die sich nicht angemeldet haben, wird zeitnah die Ablösesumme in Rechnung gestellt. - Ist das Ein-und Auslagern für das Vereins-Winterlager AD-Pflichtig?
Ja. Diese Stunden werden nur von den Winterlagereinliegern geleistet. Hier gilt die Altersbeschränkung nicht. Für das Ein- und Auslagern werden 8 Stunden AD angesetzt. Dieser AD ist eine Ausgleichsmaßnahme, weil das Ein- und Auslagern ausschließlich von einer eingespielten Arbeitsgruppe erledigt wird. Der Termin für diesen AD wird im Sportschipper und im WVH-Terminkalender bekannt gegeben. - Wann findet der AD statt?
1 oder 2 Wochen vor dem Auslagern. Dieser Termin wird im WVH-Terminkalender rechtzeitig bekannt gegeben. Hierzu wird nicht gesondert eingeladen. Gegebenfalls wird zu Ersatzterminen eingeladen. - Wie werden die abgeleisteten Stunden dokumentiert ?
Auf einer Anwesenheitsliste werden die abgeleisteten Stunden aufgeschrieben und von der AD-Leitung bzw. den Winterlagerwarten unterschrieben. - Zu den Jugendlichen.
Die AD-Leitung bekommt 14 Tage vor dem AD eine Liste von dem Jugendleiter mit den AD-Pflichtigen Jugendlichen. - Ersatzpersonen
Ist ein AD-leistendes Mitglied verhindert kann eine Ersatzperson den AD ausführen. Bei der Familienmitgliedschaft kann nur ein erwachsenes Mitglied am AD teilnehmen. In Sonderfällen kann auch eine zusätzliche Person eingesetzt werden, dieses ist aber mit der AD-Leitung vorher abzuklären. Ersatzpersonen müssen aus Versicherungsgründen Mitglied im WVH sein.
!!! Arbeitsdienst ist Bringeschuld !!!
Gelände
Grundsätzlich sind Kfz auf dem Parkplatz vor der Schranke abzustellen. Das Befahren des Vereinsgeländes mit Kfz ist nur kurzfristig und ausnahmsweise gestattet. Ausnahmen sind der Transport schwerer Sachen, das Holen oder Bringen von Wohnwagen, das Holen oder Bringen von Booten im Frühjahr bzw. Herbst und zu Regatten, Schwerbehinderung. Für alle anderen Gelegenheiten stehen Schubkarren am Eingang des Geländes zur Verfügung.
Bootstrailer dürfen nur auf dem Vereinsgelände abgestellt werden, wenn der Name des Eigners gut leserlich am Trailer angebracht wurde. Dies gilt auch für alle Landliegeplätze. Trailer ohne Namen werden vom Vereinsgelände entfernt.
Krananlage / Slipbahn
Die Nutzung der Slipanlage ist auch für Gäste gegen Gebühr möglich. Es besteht eine Gewichtsbeschränkung von 2 Tonnen (Boot + Trailer). Schwerere Boote müssen den Kran nutzen.
- Bevor Mitglieder ihr Boot über die Krananlage bzw. Slipanlage zu Wasser lassen, muß der Verschicherungsnachweis des Bootes in Kopie vorliegen. Es gilt nicht der Satz “Bringe ich morgen vorbei“.
- Boote über 14 Tonnen können bei uns nicht gekrant werden.
- Trailer zum Auslagern überprüfen, Deichsel, Luftdruck, Rollbereit!
Statusänderungen
Ein geplanter Bootswechsel und der damit eventuell verbundene Mitgliederstatus (aktiv/passiv) ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. Für neue oder geänderte Bootsdaten bitte die Bootsstammkarte verwenden, zu finden auf der Dokumentenseite.
Änderungswünsche bezüglich des Winterlagerplatzes müssen dem Hallenwart bis zum 1. September mitgeteilt werden !
Winterlager
Alle Boote müssen zum Auslagern fahrbereit sein, dies gilt auch für die Zeit danach !
Alle Gegenstände, die nach dem Auslagern in der Halle verbleiben, müssen mit Namen versehen werden. Sie werden ansonsten entsorgt! Auch die Anhänger müssen mit Eignernamen gekennzeichnet sein.
Wer nach dem Auslagern im Winterlager verbleiben möchte, muss bis zum März (siehe Terminkalender) den Hallenwart und den Hafenmeister informieren! Auch wer nach dem Auslagertermin die Halle verlassen möchte, informiere bitte den Hallenwart. Das Schiff wird dann von den dafür bestimmten Mitgliedern ins Freilager gefahren.
Ab dem 1.5.2018 wird das Hinausfahren nur einmal wöchentlich am Donnerstag-Vormittag erfolgen. Bitte ggf. mit anderen Bootseignern abstimmen und zwei Tage vorher anmelden.
Das Einlagern erfolgt durch die Einlagerungs-Crew. Dazu müssen die Boote rechtzeitig aus dem Wasser gekrant werden und auf dem Hänger fahrbereit zur Verfügung stehen.
Die Termine für die jeweiligen Boote egeben sich aus Liegeplatznummer und Terminliste. Diese sind im Schaukasten am Kran-Container zu finden.
Um Beschädigungen an den Lichtleisten von Straßentrailern beim Rangieren zu vermeiden, sind diese zum Einlagern von den Eignern zu demontieren!
Änderungswünsche bezüglich des Winterlagerplatzes müssen dem Hallenwart bis zum 1. September mitgeteilt werden !
Diese Stunden werden nur von den Winterlagereinliegern geleistet. Hier gilt die Altersbeschränkung nicht. Für das Ein- und Auslagern werden 8 Stunden AD angesetzt. Dieser AD ist eine Ausgleichsmaßnahme, weil das Ein- und Auslagern ausschließlich von einer eingespielten Arbeitsgruppe erledigt wird. Der Termin für diesen AD wird im WVH-Terminkalender bekannt gegeben.
Wer eine Zusage für einen Platz im Winterlager erhalten hat oder im vorherigen Jahr einen Winterlagerplatz hatte, muss die Liegegebühr bis zum 30. Juni für den kommenden Winter auf das WVH-Konto überweisen.
Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig, verfällt der Anspruch auf einen Liegeplatz.
Bei der Überweisung bitte den Liegeplatzinhaber und den Bootsnamen im Betreff angegeben.