Reinigung der Boote

Info – Natur & Umwelt

Alle Vereinsmitglieder werden zum Ein- und Auslagern darauf hingewiesen:

Das Reinigen der Boote mit chemischen Reinigungsmitteln ist auf dem gesamten Vereinsgelände nicht erlaubt! Der Gesetzgeber schreibt in seinen Gesetzen zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) vor, dass jeder verpflichtet ist Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer (u. a. Grundwasser) verbunden sein können, vermieden werden müssen. (§1a WHG) Gemäß § 324 Strafgesetzbuch (StGB) kann jeder , wer unbefugt ein Gewässer verunreinigt oder sonst dessen Eigenschaften nachteilig verändert, mit einer Freiheitstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Beim Aufdecken solcher Verunreinigungen durch Mitglieder unseres Vereins wird uns auch die „Blaue Flagge“ aberkannt. Der Verein trägt die Kosten für die Beseitigung der angerichteten Umweltschäden. Eine Alternative zu der herkömmlichen Reinigung ist das Produkt „Waschen ohne Wasser“ von der Firma Yachticon. Dieses Produkt reinigt, poliert, und schützt ohne Wasser. ( Preis für 1000ml ca. 15,- € ) (Umweltbeauftragter)