Alle Boote müssen zum Auslagern fahrbereit sein, dies gilt auch für die Zeit danach !
Alle Gegenstände, die nach dem Auslagern in der Halle verbleiben, müssen mit Namen versehen werden. Sie werden ansonsten entsorgt! Auch die Anhänger müssen mit Eignernamen gekennzeichnet sein.
Wer nach dem Auslagern im Winterlager verbleiben möchte, muss bis zum 24.03. den Hallenwart informieren! Auch wer nach dem Auslagertermin die Halle verlassen möchte, informiere bitte den Hallenwart. Das Schiff wird dann von den dafür bestimmten Mitgliedern ins Freilager gefahren.
Ab dem 1.5.2018 wird das Hinausfahren nur einmal wöchentlich am Donnerstag-Vormittag erfolgen. Bitte ggf. mit anderen Bootseignern abstimmen und zwei Tage vorher anmelden.
Denkt an die Bescheinigung der Boots-Haftpflicht, die beim Kranen vorgelegt werden muss!
Eure Hallenwarte Dieter, Gerd und Otto