Winterlagergebühr

Wer eine Zusage für einen Platz im Winterlager erhalten hat oder im vorherigen Jahr einen Winterlagerplatz hatte, muss die Liegegebühr bis zum 30. Juni für den kommenden Winter auf das WVH-Konto überweisen.
Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig, verfällt der Anspruch auf einen Liegeplatz.
Bei der Überweisung bitte den Liegeplatzinhaber und den Bootsnamen im Betreff angegeben.