Ist die Nutzung der Vereins-Winterlager AD-Pflichtig?

Ja! Jedes Mitglied, welches die Winterlager (Halle oder Freigelände) des Vereins nutzt, ist Winterlager AD-pflichtig.
Für die Nutzer der neuen Halle und des Freilagers werden 8 Stunden AD angesetzt. Dieser AD ist eine pauschale Ausgleichsmaßnahme für die Organisation sowie alle Tätigkeiten des Ein- und Auslagern durch das Winterlager-Team. Der Termin für diesen AD wird im WVH-Terminkalender auf der Homepage bekannt gegeben.
Jedes Mitglied, welches das Winterlager Hemelinger Hafendamm und Freilager nutzt, wird beim Einlagern im Herbst mit 4 Stunden AD-Pflicht belastet. Im Folgejahr beim Auslagern im Frühjahr mit weiteren 4 Stunden, so dass auch hier insgesamt 8 Stunden Arbeitsdienst abzuleisten sind.