Fragen zum Arbeitsdienst

  • Wer ist AD-Pflichtig ?
    Alle aktiven und jugendlichen Mitglieder mit Wasser- oder Land- oder Winterlagerplatz, sowie die Benutzer eines Vereinsbootes.
  • Wie lange gilt die AD-Pflicht ?
    Bis zum vollendeten 60. Lebensjahr. Vorausgesetzt es sind 15 Jahre AD abgeleistet. Beispiel: Ein AD-pflichtiges Mitglied tritt im Alter von 55 Jahren in den Verein ein, dann muss dieses Mitglied noch 15 Jahre AD leisten oder eine entsprechende Ablösesumme zahlen.
  • Anmeldung zum Arbeitsdienst? Die Anmeldung zum Arbeitsdienst wird wie folgt geregelt:
    Die AD-Pflichtigen Mitglieder die keine Arbeitsdienstauslöse zahlen möchten und den Arbeitsdienst abarbeiten wollen, melden sich schriftlich bis Ende Januar (Termin steht im WVH-Kalender) bei der AD-Leitung an.
    Die Mitteilung kann per E-Mail, auf dem postalischen Weg oder mit einer Erklärung, die in den WVH Briefkasten am Bootshaus geworfen wird, erfolgen.
    AD-Pflichtigen Mitgliedern die sich nicht angemeldet haben, wird zeitnah die Ablösesumme in Rechnung gestellt.
  • Ist das Ein-und Auslagern für das Vereins-Winterlager AD-Pflichtig?
    Ja. Diese Stunden werden nur von den Winterlagereinliegern geleistet. Hier gilt die Altersbeschränkung nicht. Für das Ein- und Auslagern werden 8 Stunden AD angesetzt. Dieser AD ist eine Ausgleichsmaßnahme, weil das Ein- und Auslagern ausschließlich von einer eingespielten Arbeitsgruppe erledigt wird. Der Termin für diesen AD wird im Sportschipper und im WVH-Terminkalender bekannt gegeben.
  • Wann findet der AD statt?
    1 oder 2 Wochen vor dem Auslagern. Dieser Termin wird im WVH-Terminkalender rechtzeitig bekannt gegeben. Hierzu wird nicht gesondert eingeladen. Gegebenfalls wird zu Ersatzterminen eingeladen.
  • Wie werden die abgeleisteten Stunden dokumentiert ?
    Auf einer Anwesenheitsliste werden die abgeleisteten Stunden aufgeschrieben und von der AD-Leitung bzw. den Winterlagerwarten unterschrieben.
  • Zu den Jugendlichen.
    Die AD-Leitung bekommt 14 Tage vor dem AD eine Liste von dem Jugendleiter mit den AD-Pflichtigen Jugendlichen.
  • Ersatzpersonen
    Ist ein AD-leistendes Mitglied verhindert kann eine Ersatzperson den AD ausführen. Bei der Familienmitgliedschaft kann nur ein erwachsenes Mitglied am AD teilnehmen. In Sonderfällen kann auch eine zusätzliche Person eingesetzt werden, dieses ist aber mit der AD-Leitung vorher abzuklären. Ersatzpersonen müssen aus Versicherungsgründen Mitglied im WVH sein.
    !!! Arbeitsdienst ist Bringeschuld !!!