- Wer ist AD-Pflichtig ?
Alle aktiven und jugendlichen Mitglieder mit Wasser- oder Land- oder Winterlagerplatz, sowie die Benutzer eines Vereinsbootes. - Wie lange gilt die AD-Pflicht ?
Bis zum vollendeten 60. Lebensjahr. Vorausgesetzt es sind 15 Jahre AD abgeleistet. Beispiel: Ein AD-pflichtiges Mitglied tritt im Alter von 55 Jahren in den Verein ein, dann muss dieses Mitglied noch 15 Jahre AD leisten oder eine entsprechende Ablösesumme zahlen. - Anmeldung zum Arbeitsdienst? Die Anmeldung zum Arbeitsdienst wird wie folgt geregelt:
Die AD-Pflichtigen Mitglieder die keine Arbeitsdienstauslöse zahlen möchten und den Arbeitsdienst abarbeiten wollen, melden sich schriftlich bis Ende Januar (Termin steht im WVH-Kalender) bei der AD-Leitung an.
Die Mitteilung kann per E-Mail, auf dem postalischen Weg oder mit einer Erklärung, die in den WVH Briefkasten am Bootshaus geworfen wird, erfolgen.
AD-Pflichtigen Mitgliedern die sich nicht angemeldet haben, wird zeitnah die Ablösesumme in Rechnung gestellt. - Ist die Nutzung der Vereins-Winterlager AD-Pflichtig?
Ja. Jedes Mitglied, welches die Winterlager (Halle oder Freigelände) des Vereins nutzt, ist Winterlager AD-pflichtig.Für die Nutzer der neuen Halle und des Freilagers werden 8 Stunden AD angesetzt. Dieser AD ist eine pauschale Ausgleichsmaßnahme für die Organisation sowie alle Tätigkeiten des Ein- und Auslagern durch das Winterlager-Team. Der Termin für diesen AD wird im WVH-Terminkalender auf der Homepage bekannt gegeben.Jedes Mitglied, welches das Winterlager Hemelinger Hafendamm und Freilager nutzt, wird beim Einlagern im Herbst mit 4 Stunden AD-Pflicht belastet. Im Folgejahr beim Auslagern im Frühjahr mit weiteren 4 Stunden, so dass auch hier insgesamt 8 Stunden Arbeitsdienst abzuleisten sind.
- Wann findet der AD statt?
1 oder 2 Wochen vor dem Auslagern. Dieser Termin wird im WVH-Terminkalender rechtzeitig bekannt gegeben. Hierzu wird nicht gesondert eingeladen. Gegebenenfalls wird zu Ersatzterminen eingeladen. - Wie werden die abgeleisteten Stunden dokumentiert ?
Auf einer Anwesenheitsliste werden die abgeleisteten Stunden aufgeschrieben und von der AD-Leitung bzw. den Winterlagerwarten unterschrieben. - Zu den Jugendlichen.
Die AD-Leitung bekommt 14 Tage vor dem AD eine Liste von dem Jugendleiter mit den AD-Pflichtigen Jugendlichen. - Ersatzpersonen
Ist ein AD-leistendes Mitglied verhindert kann eine Ersatzperson den AD ausführen. Bei der Familienmitgliedschaft kann nur ein erwachsenes Mitglied am AD teilnehmen. In Sonderfällen kann auch eine zusätzliche Person eingesetzt werden, dieses ist aber mit der AD-Leitung vorher abzuklären. Ersatzpersonen müssen aus Versicherungsgründen Mitglied im WVH sein.
!!! Arbeitsdienst ist Bringeschuld !!!