Grundsätzlich sind Kfz auf dem Parkplatz vor der Schranke abzustellen. Das Befahren des Vereinsgeländes mit Kfz ist nur kurzfristig und ausnahmsweise gestattet. Ausnahmen sind der Transport schwerer Sachen, das Holen oder Bringen von Wohnwagen, das Holen oder Bringen von Booten im Frühjahr bzw. Herbst und zu Regatten, Schwerbehinderung. Für alle anderen Gelegenheiten stehen Schubkarren am Eingang des Geländes zur Verfügung.