Die Winterlagergebühr muss auf dem WVH – Konto eingegangen sein.
Ansonsten entfällt der Anspruch und der Winterlagerplatz wird neu vergeben !!!
Um die Zahlung zuordnen zu können, müssen Eigner- und Schiffsname bzw. KFZ-Kennzeichen auf der Überweisung im Betreff stehen.